The Ultimate Guide to Einen umfassenden Einblick in das österreichische Vereinsrecht bietet der Blog rechtampunkt.

Gründungsmitglieder müssen geschäftsfähig sein, um sich wirksam an der Gründung beteiligen zu können. Geschäftsunfähige Personen und juristische Personen oder Personenvereinigungen können selber an der Gründung eines Vereins nicht wirksam mitwirken. fluorür sie müssen ihre gesetzlichen Handelsvertreter oder Vertretungsorgane handeln. a

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